Nach mehreren gesetzgeberischen Runden bleibt der Gesetzentwurf über alternative Strafen weiterhin in der Schwebe. Während der Diskussion des Gesetzentwurfs Nr. 43.22 über alternative Strafen durch den Ausschuss für Justiz, Gesetzgebung und Menschenrechte der Ratskammer äußerten viele Parlamentarier Bedenken hinsichtlich der Umsetzung dieser Gesetzgebung durch die Generaldelegation für Strafvollzugsverwaltung und Wiedereingliederung (DGAPR).
Sie betonten die Komplexität, die dies für die DGAPR bedeuten würde, insbesondere aufgrund der unzureichenden materiellen und personellen Ressourcen vor dem Hintergrund einer ständig wachsenden Zahl von Gefängnisinsassen.
Die Abgeordneten betonten auch, dass die Vollstreckung alternativer Strafen nicht an ein ausländisches Unternehmen vergeben werden dürfe. Der einstimmig angenommene Bericht des Justizausschusses beleuchtet die Zwänge der DGAPR und wirft die Frage nach der zusätzlichen Belastung auf, die die Überwachung alternativer Strafen für diese Institution bedeuten würde. Die Ratsmitglieder erkannten einstimmig die besonderen Schwierigkeiten der Strafvollzugsbehörde an, wie z. B. ihre eingeschränkte Arbeitsweise und den begrenzten Personalbestand, und erörterten die Auswirkungen der Übertragung der Strafvollstreckung an eine andere Stelle. Sie sprachen sich für eine genaue Definition der verantwortlichen Einheit aus, um eine mehrfache Auslegung des Textes und potenziell ausnutzbare Rechtslücken zu vermeiden.
Die Parlamentarier brachten nachdrücklich zum Ausdruck, dass „diese Aufgabe nicht an ein ausländisches Privatunternehmen delegiert werden sollte, um die Vertraulichkeit der Verurteilten zu wahren“. Stattdessen schlugen sie vor, diese Delegation an ein privates Unternehmen unter staatlicher Kontrolle zu übertragen und so den Schutz der persönlichen Daten von Strafgefangenen zu gewährleisten.
Es wurden Bedenken hinsichtlich der qualifizierten Humanressourcen, der Koordinierungsmechanismen, der logistischen Verfahren im Zusammenhang mit dem Einsatz der elektronischen Fußfessel und der Vorsichtsmaßnahmen für den Fall einer Fehlfunktion geäußert. Viele forderten, dass das Thema alternative Strafen in die erwartete Reform des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung aufgenommen werden sollte, und betonten die Notwendigkeit einer raschen Behandlung im Parlament. Sie nannten einen kontinuierlichen Anstieg der Rückfälligkeit, der im Bericht des Präsidiums der Staatsanwaltschaft der letzten vier Jahre angegeben wurde, als Grund, der eine ernsthafte Beschäftigung mit diesem Projekt erfordere.
Die elektronische Fußfessel war ein zentraler Punkt der Diskussionen und warf Fragen zu den Garantien auf, die diese Vorrichtung als neues Experiment in Marokko bietet, sowie zu den Modalitäten ihrer Anwendung. Die Berater sprachen über die rechtlichen, gesetzgeberischen, finanziellen und logistischen Herausforderungen, die mit diesem Projekt verbunden sind, da es Investitionen und eine erhebliche Mobilisierung von Ressourcen für seine Umsetzung erfordert.
Die Redebeiträge betrafen die Begleitung der Überwachungsmechanismen, die Ausbildung vor der Anwendung des Gesetzes und die Übereinstimmung der Arbeitszeiten für Verurteilte im Rahmen der alternativen Strafe mit den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes. Die Änderungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung sollten mit den neuen Bestimmungen harmonisiert werden.
Die Berater baten um Klärung der Verpflichtung zu alternativen Strafen und des Ermessensspielraums des Richters bei der Verhängung dieser Strafen sowie der Möglichkeit, gegen Urteile im Zusammenhang mit alternativen Strafen Berufung einzulegen. Sie fragten nach den Kriterien, die bestimmte Straftäter von diesen Strafen ausschließen würden, nach der Möglichkeit, das Strafregister nach der Vollstreckung der Strafe zu erneuern, und nach der Befreiung von der Hauptstrafe nach der alternativen Strafe.
Ebenso warfen sie die Frage nach dem Zugang zu alternativen Strafen für derzeitige Häftlinge auf, insbesondere im Hinblick auf die Untersuchungshaft, die sich direkt auf die Statistiken zur Überbelegung von Gefängnissen auswirkt. Sie forderten eine Sensibilisierungskampagne, um die Umsetzung alternativer Strafen zu begleiten und dabei die gesellschaftlichen Besonderheiten des Landes zu berücksichtigen.
Ein Berater betonte in diesem Zusammenhang, dass „das Ziel der alternativen Strafen klar ist, die Furcht vor der Inhaftierung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig eine korrigierende, erzieherische und rehabilitierende Rolle zu übernehmen, und das in einem Kontext, in dem die Gefängnisse überfüllt sind und die Rückfallquote steigt“.