Interministerielle Kommission bereitet Maßnahmen zur Sicherung der Marktversorgung im Ramadan vor

Die gemischte interministerielle Kommission für Beobachtung und Überwachung der Marktversorgung und der Preise hat am Donnerstag am Sitz des Innenministeriums eine Sitzung abgehalten, die den Vorbereitungen auf den heiligen Monat Ramadan 1447 H gewidmet war.  

 

An dem Treffen nahmen der Innenminister, die Ministerin für Wirtschaft und Finanzen, der Minister für Gesundheit und sozialen Schutz, der Minister für Landwirtschaft, Seefischerei, ländliche Entwicklung, Wasser und Forsten, die Ministerin für Industrie und Handel, die Ministerin für Energiewende und nachhaltige Entwicklung sowie die Staatssekretärin für Seefischerei teil.

 

Ebenfalls anwesend waren die Generaldirektoren der Zoll- und Steuerverwaltung, des Nationalen Fischereiamtes, des Nationalen interprofessionellen Amtes für Getreide und Hülsenfrüchte sowie des Nationalen Amtes für Lebensmittelsicherheit. Per Videokonferenz beteiligten sich zudem die Walis der Regionen, die Gouverneure der Präfekturen und Provinzen, die Generalsekretäre, die Leiter der Abteilungen für innere Angelegenheiten und wirtschaftliche Angelegenheiten sowie die zuständigen dezentralen Dienste.

 

In einer Mitteilung betont das Innenministerium, dass diese Sitzung im Einklang mit den Hohen Königlichen Weisungen steht, die darauf abzielen, die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die ausreichende Verfügbarkeit von Grundnahrungsmitteln zu gewährleisten und eine regelmäßige Versorgung der Märkte sicherzustellen, insbesondere im Vorfeld des gesegneten Monats Ramadan.

 

Die Sitzung bot zudem Gelegenheit, eine Bestandsaufnahme der Versorgungslage und der Preisentwicklung vorzunehmen, die Koordinations- und Überwachungsmechanismen zu stärken, die Kontroll- und Regulierungsmaßnahmen auf den Märkten zu intensivieren und entschlossen gegen Spekulation, Preismanipulation sowie andere illegale Praktiken vorzugehen, die den Rechten der Verbraucher oder ihrer Gesundheit und Sicherheit schaden könnten.

 

Auf Grundlage der von den zuständigen Ministerien und Einrichtungen vorgelegten Daten sowie der Berichte und Erhebungen aus den verschiedenen Präfekturen und Provinzen wurde festgestellt, dass die Versorgung der nationalen Märkte mit Konsumgütern weiterhin normal verläuft. Die verfügbaren Lagerbestände sowie die erwartete Produktion und das Angebot in den kommenden Wochen sind ausreichend, um den Bedarf an Grundnahrungsmitteln während des Monats Ramadan und darüber hinaus zu decken. Dies ist den frühzeitig ergriffenen Maßnahmen der staatlichen Behörden und der koordinierten Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsakteuren zu verdanken.

 

Hervorgehoben wurde zudem der positive Einfluss der jüngsten, ergiebigen Niederschläge im Königreich, die kurz- und mittelfristig zur Verbesserung der landwirtschaftlichen und pastoralen Erträge sowie der tierischen Produktion beitragen dürften und damit die nationale Versorgungskapazität stärken.

 

Auch die erwartete Wiederaufnahme der Fischerei auf kleine pelagische Arten nach der biologischen Schonzeit, noch vor Beginn des Ramadan in mehreren Regionen, sowie begleitende Maßnahmen werden voraussichtlich das Angebot an Fischarten erhöhen, insbesondere jener, die während des Ramadan stark nachgefragt sind.

 

Trotz der insgesamt beruhigenden Daten wurde die Notwendigkeit betont, die Wachsamkeit, die Überwachung und die Mobilisierung aller beteiligten Akteure fortzusetzen. Ziel ist es, eine kontinuierliche und regelmäßige Marktversorgung zu gewährleisten, Preissteigerungen einzudämmen, die Effizienz der Produktions-, Verteilungs- und Vermarktungsketten zu verbessern und die Kaufkraft der Bürger zu schützen.

 

In diesem Zusammenhang wurden den Walis und Gouverneuren klare Anweisungen erteilt, die Koordinations- und Kontrollmaßnahmen weiter zu verstärken, mögliche Störungen in den Liefer- und Vertriebsketten rasch zu beheben und die Marktaufsicht zu intensivieren. Dabei soll strikt auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu Preisen, Wettbewerb und Verbraucherschutz geachtet werden.

 

Die Behörden sollen zudem mit Entschlossenheit gegen jede Form von Spekulation, Monopolbildung, illegaler Lagerhaltung oder andere unlautere Handelspraktiken vorgehen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Märkte beeinträchtigen oder die Rechte, die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher gefährden. Gegen festgestellte Verstöße sollen die gesetzlich vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen konsequent angewandt werden, bei gleichzeitiger Stärkung der Koordination zwischen den zuständigen Behörden.

 

Abschließend wurde die Bedeutung einer intensiven Kommunikation mit Verbrauchern, Fachkreisen und zivilgesellschaftlichen Akteuren hervorgehoben. Über verfügbare Kanäle, unter Einbeziehung der Verbraucherverbände und der Medien, sollen die Bürger für verantwortungsbewusstes und gesundes Konsumverhalten sensibilisiert werden. Zudem sollen die Kontaktstellen und Bereitschaftsdienste auf Ebene der Präfekturen und Provinzen aktiviert werden, um Beschwerden entgegenzunehmen und Hinweise auf Betrug, Versorgungsengpässe oder illegale Praktiken effizient und zügig zu bearbeiten.